In den ersten Jahren seiner Existenz hat der Verband für die eigene Legitimation, gegen die verschiedenen Retorsionen von der Seite der politischen und Militärischen Führung des Verteidigungministeriums, mit einem Wort ums eigene Leben gekämpft. Um die Interessenvertretung der Soldaten noch besser durchführen zu können, hat die Mitgliederversammlung von KÉSZ am 29-30. September 1995 darüber entschieden, dass der Verband als eine Gewerkschaft weiter arbeiten und damit für die Interessen der Soldaten viel mehr markanter auftreten soll. Von diesem Tag wurde KÉSZ zur HOSZ umbenannt und weiter als eine Militärgewerkschaft gearbeitet. Es war einer der ersten schwierigsten Aufgaben der neuen Gewerkschaft, die möglichst beste Positionen für die Soldaten -gleichzeitig für die Gewerkschaft- im Vorbereitungsphase des werdenden Dienstgesetz zu errreichen. Nach einer langer und schwieriger gewerkschaftlicher Arbeit, oft unter der Bedrohungen der Politik, hat das ungarische Parlament im Jahre 1996 das Gesetz verabschiedet. Da das Gesetz gleichzeitig für alle bewaffneten Organisationen gültig war (Polizei, Armee, Feuerwehr, Grenzschutzwache usw.) hat das Ungarische Parlament in 2002 ein eigenes Gesetz für die Armee verabschiedet. Dieses Gesetz hat die direkte gewerkschaftliche Rechte praktisch unberührt gelassen, hat aber ein ganz neuer Karrieremodell und dazu gehörenden Gehaltssystem eingeführt. Dieses Gesetz (ähnlich wie in 1996) bestimmt die Rechte und Pflichten der Berufs- und Zeitsoldaten in Ungarn und unter anderem die Bedingungen und die konkrete gesetzliche Möglichkeiten der Intesressenvertretung in der Armee. In diesem sogenannten Dienstgesetz ist es geregelt, daß ein Berufssoldat das Recht hat - zum Schutz und Vertretung seiner Rechte und Interessen - Interessenvertretungsorgane, Verbände zu gründen, bzw. Mitglied solcher Organisationen zu sein. In Anwendung des Gesetzes ist unter Gewerkschaft jede solche Organisation des Berufsbestand zu verstehen, deren Ziel in der Förderung und Schutz der Interessen der Mitglieder vom Berufsbestand bezüglich des Dienstverhältnisses besteht. Dieses Gesetz bestimmt auch die Rechte der Gewerkschaft. Die Gewerkschaft hat Informationsrecht, Mitspracherecht (in Fragen des Ethikkodexes), Vertretungsrecht, Inspektionsrecht und Einspruchsrecht, aber Streikrecht nicht. Auch die Pflichten des Dienstherren sind geregelt. Er ist verpflichtet, mit dem Gewerkschaften zusammenzuarbeiten, Informationen zu sichern, den Amtsträgern der Gewerkschaft eine Arbeitszeit-ermäßigung zu gewähren, Räume zur Tätigkeit für Interessenvertretung nach der Dienstzeit bzw. in der Dienstzeit für die Gewerkschaft zu sichern. Aus diesen Gründen wurde die Militärgewerkschaft Ungarns (HOSZ) gegründet. Der Zweck der Gewerkschaft ist es, den individuellen und kollektiven Interessenschutz der Mitglieder zu gewährleisten, Ausdruck und Vertretung der Interessen der Mitglieder zu ermöglichen. Der Tätigkeitkreis der Gewerkschaft umfasst insbesondere den Schutz der den Mitgliedern als Staatsbürger in Uniform gebührenden staatsbürgerlichen Grundrechte, Arbeitnehmerrechte, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und Interessen. Der Aufbau unserer Organisation ist folgende: Die Landesorgane der Gewerkschaft: Gruppe - ist der Grundelement der Organisation, es kann von mindestens 5 Mitgliedern gebildet werden, die bei der gleichen Dienststelle/Arbeitsplatz dienen. Wenn es beim Bataillon (Regiment, Brigade u.s.w.) nur eine Gruppe gibt, nennt man das als eine selbstständige Gruppe, die ähnliche der Grundorganisation Rechte hat. Grundorganisation - ist bei den Truppen und Institutionen (Bataillon, Regiment, Brigade, Ausbildungszentren u.s.w.) organisiert, besteht aus mehreren Gruppen, die bei einer Einheit tätig sind und hält die Kontakte mit den Befehlshaber auf dem niedrigsten Führungsebene. Sektion - ist auf dem Teilstreitkräfteebene (Heer, Luftwaffe), der Logistiktruppen, Lehrinstitutionen, militärischer Verwaltung und der Zentralorganen und auch bei den Pensionisten organisiert. Die Sektion beschäftigt sich in erster Linie mit Fachfragen des gegebenen Personenkreises und hält die Kontakte mit den Befehlshaber auf dem mittleren Führungsebene. Die Zentralorgane der Gewerkschaft: Kongress: ist das höchste Organ, bestimmt das Programm, die Prinzipien und die Richtung der Tätigkeit der Gewerkschaft, wählt die Amtsträger für 4 Jahre, besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und Prüfausschusses und den Delegierten (nach jeden 25 Mitgliedern 1) der Gruppen und selbstständiger Gruppen. Prüfausschuss: ist durch den Kongress gewählt, besteht aus einem Vorsitzenden und 4 Mitglieder. Der Ausschuss ist dem Kongress verantwortlich und ist von den führenden organen ganz unabhängig. Er arbeitet nach eigenem Plan und kontrolliert unter anderem die gesetzmäßige Funktion der Organe und die Bewirtschaftung der Gewerkschaft. Delegiertenversammlung: sitzt jährlich und bestimmt die Hauptaufgaben und den Haushalt der Organisation gemäss der Richtlinien und Beschlüsse des Kongresses fürs nächste Jahr, besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und je 1 Delegierten der selbstständigen Gruppen und Grundorganisationen. Vorstand: bestimmt und führt die Tätigkeit der Gewerkschaft aufgrund der Beschlüsse der Delegiertenversammlung, sitzt vierteljährlich, besteht aus den Mitglieder des GfV, der Sektionsvorsitzenden und der Direktdelegierten der großen (über 200 Mitglieder) Grundorganisationen.

Geschäftsführender Vorstand: das durch den Kongress gewählte exekutive Organ der Gewerkschaft, organisiert die Arbeit und führt an der Spitze mit dem Präsidenten die Tätigkeit der Organisation, gemäss den Beschlüssen des Vorstandes und anderen Zentralorganen, vertritt die Mitglieder bei der höhsten Ebene der Militärführung, bei den Staatsorganen und anderen Organisationen. Die Mitglieder des GfV sind der Vorsitzende, der stv. Vorsitzende, der Generalsekretär und die Geschäftsträger. Die Mitglieder des GfV sind laut des Dienstgesetzes freigestellt. In der Zentralgeschäftstelle sind 3 Mitarbeiter angestellt: ein Büroleiter, eine Assistentin und ein Mitarbeiter fürs Finanz- und Rechnungswesen. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung der Tätigkeit vom GfV. Der letzte (II.) Kongress von HOSZ war im November 1999, wo wurde der jetztige geschäftführende Vorstand gewählt: Vorsitzender: FARKAS, László Stv. Vorsitzender: HEILING, Ottó Gen. Sekretär: BORKA, István Geschäftsträger: CZEGLÉDINÉ MARSI, Katalin HORNUNG, Sándor JÁGER, Tibor KEPICS, György KIRÁLY, József PUSZTAI, Lajos
Die Mitgliederzahl der Militärgewerkschaft Ungarns (HOSZ) wächst sich dynamisch und beträgt zur Zeit mehr als 8000 Mann. Die Mitgliedsbeiträge - betragen 0,6% des brutto Grundgehaltes der aktiven Mitglieder und eine fixe Summe für die pansionierten Mitglieder (etwa 0,6 EUR monatlich) - geben mehr, als zwei drittel der Einnahmen des Jahreshaushaltes. Im Interesse der Rechtsschutz der Mitglieder betreibt die HOSZ einen Rechtshilfendienst, daneben hat sie eine Stiftung und eine Wirtschaftsgesellschaft gegründet. Die Gewerkschaft ist von der Armeeführung und Ministerium unabhängig, arbeitet mit den anderen gesellschaftlichen und zivilen Organisationen in Ungarn und im Ausland zusammen, setzt das Prinzip der Unabhängigkeit von der Parteipolitik und der Religion durch. Die HOSZ ist Mitglied von EUROMIL seit 1992, hat Partnerscahft mit der niederländischen AFMP-FNV und mit den Interessenvertretungsorganisationen der Visegrad-Staaten und Bulgarien. Die HOSZ nimmt teil an der ungarischen Gewerkschaftsbewegung als Mitglied der Konföderation FRDÉSZ (Interessenvertretungsverband der Organisationen der Bewaffneten Gewerkschaften) seit 1991. Durch FRDÉSZ ist die HOSZ seit 2002 auf dem höchsten Ebene der Interessenabstimmung des Landes, im Landsabstimmungsrat für Öffentlichen Dienste (LAÖD) vertreten. Im Verteidigungsbereich vertritt die HOSZ als einzige räpresentative Soldatengewerkschaft die Interesse von aktiven Berufs-, und Zeitsoldaten und zusammen mit BEOSZ auch von ausser Dienst seienden Soldaten. Der letzte Kongress von HOSZ war am Ende 2003, wo eine bedeutende Veränderung in der Struktur der Gewerkschaft und gemäss dem auch im Statut durchgeführt ist.
Die Organisation arbeitet weiter mit einem Praesidium von 8 Mitglieder, die alle vom Kongress gewaehlt sind, und das der führende Organ der Gewerkschaft ist. An der Spitze des Praesidiums steht der President. Die operative Aufgaben führt die Geschaeftführung durch, an der Spitze mit dem Generalsekretaer. Die Mitglieder der Geschaeftsführung werden durch der Grossversammlung gewaehlt.
Der President ist weiterhin László Farkas, die zwei Vizepresidenten sind Ottó Heiling und László Tóth. Als Generalsekretaer wurde Sándor Hornung gewaehlt.
Von den Veranderungen sind mehr Professionalitaet und Effektivitaet der Arbeit, paralell mit einer höhen Reagierbarkeit zu erwarten.
Die heutige Mitgliederzahl der Gewerkschaft hat schon auch die 10.000 Mann überschritten.
( Stand 31.03.2005)
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